Die Anfrage 2179 vom 17. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut:
Die Neonazi-Gruppe „FN Kahla“ gehört zu den aktivsten in Thüringen und ist für zahlreiche Propaganda-
Aktionen verantwortlich. Im Internet (http://dck.blogsport.de) wird auch über gewalttätige Übergriffe durch
Neonazis in Kahla berichtet. In der Drucksache 5/2563 erklärt die Landesregierung, bei dem „FN Kahla“
handele es sich um eine „lose Gruppierung, der nur wenige Personen angehören dürften“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat sich die Einschätzung der Thüringer Landesregierung hinsichtlich der Fragen 1, 2 und 3 der Kleinen
Anfrage 1261 vom 23. Februar 2011 (Drucksache 5/2563) verändert (wenn ja, bitte einzeln ausführen)?
2. Ist der Landesregierung bekannt, dass in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2010 – zum zweiten Mal
seit der Eröffnung im Jahr 2009 – die Scheiben eines vietnamesischen Lebensmittelgeschäfts in Kahla
eingeschlagen wurden? Warum taucht dieser Vorfall nicht in der Drucksache 5/2563 auf? (Quelle: Chronik
2010 der Thüringer Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt: http://www.ezra.de/chronik)
3. Wie die Thüringer Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt (Chronik 2010, vgl. Frage 2) berichtet, wurde
in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2010 das Auto eines jungen Mannes aus Kahla massiv beschädigt.
Der Lack wurde zerkratzt, die Windschutzscheibe mit schwarzer Farbe übermalt und die Motorhaube
mit rechten Parolen beschmiert. Zuvor hat es schon mehrfach – sowohl persönliche als auch
anonyme – Drohungen aus rechten Kreisen gegen den Betroffenen gegeben. Ist der Landesregierung
dieser Vorfall bekannt und wie wird dieser bewertet? Warum taucht der Vorfall nicht in der Drucksache
5/2563 auf?
4. Ist der Landesregierung der auf der Internetseite http://dck.blogsport.de/2012/01/25/immer-brutalere-angriffe-
seitens-der-fn-kahla/ (eingesehen am 7. Februar 2012) beschriebene Angriff bekannt und wie bewertet
die Landesregierung das Geschehen?
5. Im Campusradio Jena (http://www.campusradio-jena.de/2011/11/01/fremdenhass-studentin-in-kahla-bedroht/,
eingesehen am 7. Februar 2012) berichtet eine in Kahla lebende Studentin über fremdenfeindliche
Attacken in der Stadt. Ist der Landesregierung dieser Vorfall bekannt und wie wird dies bewertet?
6. Sind der Landesregierung über die in der Drucksache 5/2563 genannten hinaus weitere Straf- oder Gewalttaten
mit rechtsextremen, ausländerfeindlichen, homophoben, antisemitischen oder sonstigen menschenfeindlichen
Hintergründen in Kahla bekannt? Wenn ja, welche (bitte chronologisch auflisten ab Januar
2010)?
Drucksache 5/4289 Thüringer Landtag – 5. Wahlperiode 2
7. Welche Ermittlungs- bzw. Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten in
Kahla nach dem 1. April 2011 eingeleitet und wie alt waren die jeweils Beschuldigten zum Tatzeitpunkt?
Wie ist der aktuelle Status der Verfahren bzw. zu welchem Ergebnis führten diese?
8. Welche Maßnahmen ergreifen die Landesregierung, die Polizei und die Stadt gegen den hohen Aktivismus
der Kahlaer Neonaziszene und zum Schutz der Bevölkerung vor Übergriffen durch eben diese?
Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom
5. April 2012 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
nein
Zu 2.:
Der Landesregierung sind nachfolgende Sachbeschädigungen am Tatort 07768 Kahla, Bahnhofstraße 4,
bekannt:
Im Zeitraum vom 3. September 2010 zum 4. September 2010 hatten unbekannte Täter die Schaufensterscheibe
des vietnamesischen Obst- & Gemüsegeschäftes mit einem
Stein eingeworfen. Am 1. Januar 2011
wurde wiederum von unbekannten Tätern
die Schaufensterscheibe des Geschäftes zerstört.
Erkenntnisse zu einer Sachbeschädigung vor dem 3. September 2010 am o. g. Tatort liegen der Landesregierung
nicht vor.
Da zu den o. g. Sachbeschädigungen bislang keine Täter ermittelt werden konnten und auch im Übrigen
keine Anhaltspunkte für eine Verbindung zum Freien Netz Kahla vorliegen, wurden beide Vorfälle nicht in
der Drucksache 5/2563 erwähnt.
Zu 3.:
Der Landesregierung ist bekannt, dass der PKW der oben benannten Person mit dem Schriftzug „Anti Antifa“
besprüht wurde. Der Geschädigte gab in seiner Zeugenvernehmung
die Vermutung zu Protokoll, dass
die Sachbeschädigung durch Personen der rechten Szene begangen wurde. Er äußerte weiterhin, dass er
im Internet bedroht wurde. Persönliche Bedrohungen, wie in der Anfrage dargestellt, sind der Landesregierung
auf Grund der nicht vorhandenen Einlassung des Geschädigten
nicht bekannt.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass sich im Internet auf der Seite „Antifaschistische
Aktion Kahla“
im Rahmen von wechselseitigen Beleidigungen und Bedrohungen der linken und der rechten Szene auch
ein Eintrag befindet, der konkret auf den Geschädigten sowie dessen PKW (allerdings mit Buchstabendreher)
hinweist. Dieser Eintrag wurde unter dem Namen „fn.kahla“ getätigt.
Ein Tatverdächtiger konnte zu oben genanntem Delikt nicht ermittelt werden. Aus diesem Grund wurde der
Vorfall nicht in der Drucksache 5/2563 erwähnt.
Zu 4.:
Der Landesregierung war der Vorfall bisher nicht bekannt. Auf Grund der nunmehr
vorliegenden Erkenntnisse
wurde von Amts wegen eine Anzeige aufgenommen.
Zu 5.:
Der Landesregierung war der Vorfall bisher nicht bekannt. Auf Grund der nunmehr
vorliegenden Erkenntnisse
wurde von Amts wegen eine Anzeige aufgenommen.
Thüringer Landtag – 5. Wahlperiode Drucksache 5/4289
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Zu 6.:
Tatzeit Tatort Delikt
20.04.2010 Bahnhofstraße 30 § 86 a StGB*
24.-25.07.2010 Badweg § 303 StGB
08.09.2010 Schillerstraße § 86 a StGB
11.09.2010 Jenaische Straße 14 § 145 d StGB
07.-08.12.2010 Christian-Eckardt-Straße 8 § 303 StGB
07.-08.12.2010 Marktplatz 2 § 303 StGB
13.-14.12.2010 Bahnhofstraße § 303 StGB
05.-06.01.2011 Burg 1 § 86 a StGB
06.01.2011 Rosengartenweg § 86 a StGB
19.-20.01.2011 Rosengartenweg § 303 StGB
29.-30.01.2011 An der Ascherhütte 5 § 303 StGB
09.02.2011 Bahnhofstraße 18 § 303 StGB
11.02.2011 Am Langen Bürgel § 303 StGB
25.03.2011 Bahnhofstraße § 86 a StGB
10.04.2011 Bahnhofstraße/Brückenstraße § 303 StGB
28.05.2011 Kahla, Stadtgebiet § 86 a StGB
19.08.2011 Bahnhofstraße § 303 StGB
19.-20.08.2011 Brückenstraße § 303 StGB
20.-21.08.2011 Bergstraße 6 § 303 StGB
02.-03.10.2011 Jenaische Straße 14 § 86 a StGB
Strafgesetzbuch
Zu 7.:
Tatzeit Tatort Straftat Alter der
Beschuldigten
Ausgang des
Verfahrens
10.04.2011 Bahnhofstraße/
Brückenstraße § 303 StGB unbekannt gemäß § 170 Abs. 2 StPO*
eingestellt
28.05.2011 Kahla, Stadtgebiet
§ 86 a StGB unbekannt gemäß § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt
19.08.2011 Bahnhofstraße § 303 StGB 20 Jahre Ermittlungen dauern an
19.-20.08.2011 Brückenstraße § 303 StGB unbekannt gemäß § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt
20.-21.08.2011 Bergstraße 6 § 303 StGB unbekannt gemäß § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt
02.-03.10.2011 Jenaische Straße
14 § 86 a StGB
acht Beschuldigte
im Alter zwischen
20 und 36 Jahren
Ermittlungen dauern an
* Strafprozessordnung
Zu 8.:
Auf die umfangreiche Berichterstattung der Landesregierung zur Problematik der Bekämpfung des Rechtsextremismus
in Thüringen wird verwiesen.
Geibert Minister
Hier ist nochmal eine kleine Erläuterung der verschiedenen Paragraphen.
§ 303 StGB – Sachbeschädigung
§ 86 a StGB – Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(hier oft in Verbindung mit Sachbeschädigungen)
§ 145 d StGB – Vortäuschen einer Straftat







